Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung ab 01.Jänner 2024
Arbeiter für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ab 01.01.2024
Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, gültig ab 01.01.2024
wöchentlich
monatlich
der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt